winCOSY-Update: Anmeldung Kasse und TSE beim Finanzamt
Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§146a Absatz 4 AO)
Ab dem 1. Januar 2025 besteht die technische Möglichkeit zur Abgabe der Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme nach §146a Absatz 4 AO. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Kassensoftware und Ihre Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bei der Finanzverwaltung anmelden müssen.
Neu angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Dies gilt auch für die Inbetriebnahme einer neuen Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Für Aufzeichnungssystem und TSE die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden gilt eine Mitteilungsfrist bis zum 31. Juli 2025. Alle Aufzeichnungssysteme und TSE, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.
Sie können die Mitteilung über ELSTER vornehmen oder Ihrer Steuerberatung die Daten zur Mitteilung zur Verfügung stellen.
Abruf der Daten als Ausfüllhilfe
Wählen Sie "Kasse> TSE-Funktionen> Mitteilung über elektr. Aufzeichnungssysteme (§146a Abs. 4 AO)" aus dem Hauptmenü aus. Der Dialog erlaubt Ihnen die Erzeugung einer XML-Datei oder einer Text-Datei.

Klicken Sie auf "XML-Datei erstellen", um eine XML-Datei zu erstellen, die Sie bei ELSTER hochladen können. Sie werden gefragt, wo Sie die Datei sichern möchten und die Datei wird erstellt und am angegebenen Ort gespeichert.
Per Klick auf "Text-Datei erstellen" wird eine Datei erstellt, die die für die Mitteilung relevanten Informationen enthält. Sie werden gefragt wo Sie die Datei sichern möchten und die Datei wird erstellt und am angegebenen Ort gespeichert.
Wenn die Anmeldung durch Ihre Steuerberatung vorgenommen wird, stellen Sie dieser die erstellten Dateien zur Verfügung. Der nachfolgende Hinweis zum Einstieg in die Mitteilung bei ELSTER brauchen Sie in diesem Fall nicht zu berücksichtigen.
Nutzung der XML-Datei bei ELSTER
Im Fall, dass Sie die Mitteilung selber per ELSTER abgeben wollen, loggen Sie sich bei ELSTER ein. Wählen Sie links aus der Navigation "Formulare & Leistungen".

In der folgenden Maske klicken Sie auf "Alle Formulare".

Im Suchfeld geben Sie 146a ein und klicken auf Filtern. Es wird das Formular "Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§146a Absatz 4 AO)" angezeigt. Klicken Sie auf dieses Formular.

Im nachfolgenden Dialog klicken Sie auf "weiter" Bis Sie beim Dialog "Datenübernahme" ankommen. Klicken Sie auf den Reiter "XML-Import" und auf "Bitte auswählen". Wählen Sie die zuvor gespeicherte XML-Datei aus.

Klicken Sie zum Abschluss auf "XML-Datei hochladen"

Sie befinden sich nun auf der Startseite des Formulars. Der überwiegende Teil des dritten Teils des Formulars ist durch die bereitgestellte Datei mit Werten vorbelegt. Füllen Sie die restlichen Felder des Formulars entsprechend aus.

Eine Ausfüllanleitung hat das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt. Diese finden sie hier.